13. Steuergerechtigkeit: Faire und nachhaltige Steuern

Vermögen ist in Österreich extrem ungleich verteilt, laut EZB sogar ungleicher als in fast allen anderen Ländern der Eurozone. Studien beispielsweise der Arbeiterkammer Wien oder der  Johannes-Kepler-Universität Linz über die Bestände und Konzentration privater Vermögen in Österreich legen nahe, dass das reichste Prozent der Bevölkerung heute über die Hälfte des Vermögens besitzt – dem gegenüber teilen sich die unteren 50 % der Bevölkerung gerade einmal 2,5 %.

Diese Kluft zwischen Arbeit und Vermögen wächst konsequent und rasant an. Denn Österreich befindet sich nicht nur bei der Vermögensverteilung in einer gewaltigen Schieflage, sondern auch bei der Frage, wer denn für die Finanzierung öffentlicher Leistungen (von denen alle profitieren) aufkommt. Während Arbeit nach wie vor hoch besteuert wird, werden Vermögen und Vermögenszuwächse kaum oder gar nicht besteuert. Arbeitnehmer:innen tragen somit sowohl absolut als auch im Verhältnis zu ihrem Einkommen wesentlich mehr zur Finanzierung der wichtigen öffentlichen Leistungen bei, als jene, deren Kapital- oder Immobilienvermögen ohne ihr eigenes Zutun Erträge abwirft oder überhaupt gleich geerbt wird.

Unsere Forderungen:

  • Eine faire Beteiligung von Kapitaleinkommen und anderer „leistungsloser“ Einkommen (zB Erbschaften) an der Finanzierung unseres Wohlfahrtsstaates und der öffentlichen Daseinsvorsorge (wie zB Bildung, Infrastruktur sowie Pflege und Betreuung). Die Steuerkluft zwischen Arbeit und Kapital muss endlich geschlossen werden.
  • Wir fordern konkret eine Vermögenssteuer auf Finanz- und Immobilienvermögen ab einem Nettovermögen von einer Million Euro pro Haushalt.
  • Keine Privilegierung von Kapitaleinkommen! (zB durch die Endbesteuerungswirkung der KESt)
  • Steueroasen müssen endlich trockengelegt werden. Dafür müssen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Schlupflöcher für Großunternehmen identifiziert und beseitigt werden (zB Gruppenbesteuerung, Firmenwertabschreibungen, Abzug von Fremdkapitalzinsen bei fast vollständiger Fremdfinanzierung des Unternehmens, Verrechnungsmöglichkeiten im Konzern zB von Lizenzgebühren usw.).
  • Anhebung statt Senkung der Körperschaftssteuer, keine Aushöhlung der Wertpapier-KESt („Spekulationssteuer“).

Verbesserungen bei der Lohnsteuer
Im Zuge zahlreicher Steuerreformen der vergangenen Jahre fällt vor allem auf, dass hohe Einkommen immer noch ein Schäuflein mehr entlastet werden und die Schieflage zwischen hohen Einkommen und niedrigen Einkommen damit stetig wächst und wächst. Eine Steuerreform sollte allerdings genau den umgekehrten verteilungspolitischen Effekt haben.

Wir fordern daher:

  • Eine Entlastung niedriger Einkommen unterhalb der Steuergrenze durch einen weiteren Ausbau der Negativsteuer. Eine (weitere) Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen lehnen wir hingegen ab, zu groß ist die Gefahr nachfolgender Einsparungen im Sozialversicherungssystem.
  • Familienbonus für alle! 166.000 Kinder, deren Eltern „zu wenig“ verdienen, haben nichts oder nur wenig vom Familienbonus. Der Familienbonus muss gleichermaßen für alle Einkommensgruppen gelten.
  • Negativsteuer auch für Mindestpensionist:innen (kein Gegenrechnen mit der Ausgleichzulage mehr).
  • Der befristete, auf 55 Prozent erhöhte Steuersatz für Einkommen über eine Million Euro muss unbefristet verlängert werden.
  • Abschaffung der Deckelung der Steuerbegünstigung bei Sozialplanleistungen. Sozialplanleistungen dürfen auch nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden.

Die Abschaffung der kalten Progression konnten wir erreichen
ABER: Die PRO-GE lehnt eine automatische Anpassung des Einkommenssteuertarifs als unzureichend ab. Der Gesetzgeber nimmt sich damit jeden Steuerungsspielraum und somit auch die Möglichkeit verteilungspolitischer Maßnahmen. Ein Automatismus, der wie der vorgeschlagene einmal mehr höhere Einkommen begünstigt und nach oben umverteilt, ist abzulehnen.

Die PRO-GE schlägt dazu bereits seit vielen Jahren ein Modell vor, bei dem die Grenzwerte der unteren beiden Stufen sowie die Absetzbeträge angehoben werden und auch die Negativsteuer entsprechend erhöht wird.

Kilometergeld, Tagesgelder und Co.: Keine Entwertung durch die Hintertür
Im Zuge mehrerer Steuerreformen der Vergangenheit wurde ein Bereich konsequent ausgespart: Unsere Kolleg:innen erfahren weiterhin eine Entwertung ihres Einkommens, indem bestimmte Steuerfreigrenzen für auswärtige Arbeiten oder Zulagen für erschwerte Arbeit nicht angehoben werden. Das führt zu einer paradoxen Situation: Werden Aufwandsersätze oder Zulagen im Kollektivvertrag angehoben, ist auf einmal nur mehr ein Teil davon steuerfrei.

Das betrifft das Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgelder, SEG-Zulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstundenzuschläge.

Der Wertverlust der entsprechenden Steuerfreigrenzen seit der jeweils letzten Anhebung muss durch eine entsprechende Erhöhung ausgeglichen werden, in weiterer Folge ist eine jährliche Valorisierung vorzunehmen.

Inhaltsverzeichnis